RA Dr.  Andreas Tscholl
“Verteidigung ist Kampf.
Kampf um die Rechte des Beschuldigten im Widerstreit mit den Organen des Staates, die dem Auftrag zur Verfolgung von Straftaten zu genügen haben.
Hans Dahs

RA Dr. Andreas Tscholl

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RA Dr.  Andreas Tscholl

Nach dem Universitätsabschluss an der Fakultät für Rechtswissenschaften im Jahr 2011, absolviert Andreas Tscholl das Anwaltspraktikum in der Kanzlei Valenti, mit Schwerpunkt Strafrecht. Er besteht 2013 erfolgreich die Staatsprüfung zur Berufsbefähigung und ist seit Juli 2014 im Verzeichnis der Rechtsanwälte in Bozen eingetragen. 

2019 wird RA Dr. Andreas Tscholl Partner der Anwaltssozietät A. Valenti & Partners.

Andreas Tscholl ist Strafverteidiger und befasst sich daher vorwiegend mit strafrechtlichen Angelegenheiten und insbesondere mit Verbrechen gegen die öffentliche Verwaltung, Wirtschaftsvergehen (Arbeitssicherheit, Umwelt-, Lebensmittel-, Steuer-, Bau-, Insolvenz- und Gesellschaftsvergehen), sowie mit Verbrechen gegen das Vermögen und die Person. Außerdem setzt er sich mit dem komplexen Themen der Arzthaftung sowie den verschiedenen Formen der fahrlässigen Verantwortung auseinander.

Im laufe der Jahre hat er große Erfahrung und hervorragende Kenntnisse im Bereich der Verbrechen und der Übertretungen im Straßenverkehr erworben und vertritt daher in Strafverfahren sowohl Angeklagte als auch Opfer hinsichtlich verschiedenster Straftaten, wie Mord und Körperverletzung im Straßenverkehr, Trunkenheit am Steuer, Fahrerflucht, unterlassen Hilfeleistung. Er übt seine Verteidigungstätigkeit vor den Landesgerichten, Oberlandesgerichten und Jugendgerichten auf dem gesamten Staatsgebiet aus.

Trotz der vorwiegenden strafrechtlichen Prägung seiner Tätigkeit widmet er sich auch anderen Rechtssparten. In diesem Sinne übt er den Anwaltsberuf, gemeinsam mit seinen Partnern und Mitarbeitern, auch im Bereich des Zivilrechts aus. Dabei vertritt er lokale und internationale Unternehmen, sowie Privatpersonen mit vorwiegendem Fokus im Bereich der vertraglichen und außervertraglichen Haftung und den damit zusammenhängend Schadenersatzrechten in Folge von Unfällen, z.B. bei Verstoß gegen die Bestimmungen zur Arbeitssicherheit oder der Straßenverkehrsordnung. 

Genauso wie seine Partner war er Referent bei Seminaren und Fortbildungsveranstaltungen zum Thema Strafrecht und Verbrechen im Straßenverkehr. Zudem arbeitet er fortlaufend mit verschiedenen Bildungseinrichtungen für die Organisation und Abhaltung von Weiterbildungsveranstaltungen und Seminaren zusammen.

Seit 2021 ist RA Dr. Andreas Tscholl Vorstandsmitglied der Kammer der Südtiroler Strafverteidiger. 

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